Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.“ (§ 4 TrinkwV2001)
Mit der Trinkwasserverordnung hat der Gesetzgeber unser kostbares Gut, das Trinkwasser unter besonderen Schutz gestellt. Weiterführend zur Trinkwasserverordnung findet das Infektionsschutzgesetz „§1 Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ ihre Anwendung.
Link zum Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifsg/gesamt.pdf
Legionellen und andere Mikroorganismen in kontaminierten Trinkwasserleitungen lassen sich über eine professionelle Reinigung und Desinfektion der Trinkwasser-Installation erfolgreich beseitigen.
Wann ist die Reinigung und Desinfektion einer Trinkwasser-Installation durchzuführen?
- bei Feststellung einer hohen Legionellen-Konzentration im Trinkwassersystem abzuwägen vom ausgehenden Gefahrenpotential für den dazugehörigen Riskobereich laut UBA – wird bei einer Trinkwasser-Untersuchung eine extrem hohe Verkeimung mit Legionellen festgestellt (mehr als 10.000 KBE/100ml), so ist zu einer direkten Gefahrenabwehr unverzüglich eine Desinfektion der Trinkwasseranlage vorzunehmen.
- bei einer anhaltenden Verkeimung der Trinkwasser-Installation – zum Beispiel in einer verunreinigten und mit einem starkem Biofilm befallenen Trinkwasseranlage
- vor der Inbetriebnahme einer Trinkwasseranlage – zum Beispiel bei der Neuerrichtung oder der Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen.
- nach umfangreichen Reparaturen und sonstigen Arbeiten an der Trinkwasser-Installation – zum Beispiel bei Umgestaltung oder Abtrennung von Nicht-Trinkwasser führenden Systemen am Trinkwasserleitungsnetz (Zisterne, Brunnen)
- nach Stagnation im Leitungsnetz / Trinkwassersystem, auch bei Stagnation in Teilbereichen / Abschnitten
Ich biete Ihnen hierzu einen umfangreichen Komplettservice zur fachgerechten Reinigung und Desinfektion für Trinkwassersysteme aller Art:
- Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen und Trinkwasser-Großanlagen im privaten und gewerblichen Bereich (zum Beispiel Ein- und Mehrfamilienhäuser, Mietwohnungen der Wohnungswirtschaft, Gastronomie, Fitnessstudios, ..etc.)
- Reinigung und Desinfektion von großtechnischen Trinkwasser-Installationen in industriellen Großobjekten (zum Beispiel Einkaufszentren, Sportstätten, Stadien, Bürokomplexe, Hotels, Kraftwerke, Kasernengebäude, Theater, Schulen und Kindergärten.. etc.)
- Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen in hygienerelevanten und medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Arztpraxen, ..etc.)
- Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Rohrleitungen und mobilen Trinkwasser-Installationen (zum Beispiel für Luftfahrzeuge, Schifffahrt, Bahnverkehr, Verkaufsstände,.. etc.)
- Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Speicheranlagen (zum Beispiel Brunnen, Wasserversorgungsanalgen, Trinkwasser-Speicher, Trinkwasser-Silos, Warmwasserspeicher ..etc.)
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Zusatzinformationen Hygienische Aspekte beim Neubau und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen
Für den hygienisch einwandfreien Betrieb vom Wasserzähler an bis zu jeder Entnahmestelle ist allein der Hauseigentümer bzw. der Betreiber der Trinkwasseranlage verantwortlich.
Nach §24 der Trinkwasserverordnung (TrinkwVr.21.05.2001 in der Neufassung vom 03.05.2011 ) macht sich strafbar, wer – vorsätzlich oder fahrlässig – Trinkwasser abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, das nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Demnach kann eine vernachlässigte Hygiene in Trinkwasseranlagen für den Betreiber oder das ausführende Unternehmen (Sanitärbetrieb, Rohrleitungsbetrieb) rechtliche Konsequenzen haben.
Zumeist sind technische Mängel, unsachgemäßer Betrieb oder nicht eingehaltene wasserhygienische Anforderungen Gründe für nachteilige mikrobielle Veränderungen des Trinkwassers.
Insbesondere Korrosion, Ablagerungen und die Ausbildung eines Biofilmes in der Hausinstallation spielen eine wesentliche Rolle für die Entstehung hygienischer Probleme. Durch Reparaturen, Änderungen an der Installation und mangelnde Wartung können ebenfalls Keime in das Trinkwassersystem eingetragen bzw. günstige Bedingungen für das Keimwachstum geschaffen werden.
Auf Grund der besonderen gesundheitlichen Bedeutung einer durchgängigen Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser bestehen eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Regelwerke, die den Bau und den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen regeln.
Nachfolgend sind diese auszugsweise dargestellt:
Trinkwasserverordnung vom 21.Mai 2001 mit Änderungen vom 20.Dezember 2002 , 25.November 2003 und der Neufassung vom 03.05.2011
Trinkwasser Im Sinne der Verordnung nach §3 der TrinkwVr.
- 1. ist „Trinkwasser“ für jeden Aggregatzustand des Wassers und ungeachtet dessen, ob es für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Wassertransport-Fahrzeugen oder verschlossenen Behälter bestimmt ist.
- a) ist alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu folgenden Zwecken bestimmt ist:
- 1.) Körperpflege und -Reinigung,
- 2.) Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
- 3.) Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
- b) alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, sofern die Behörde auf Grund eines Ausnahmetatbestandes nach §18 Abs. 1 Satz 1 nichts Gegenteiliges festlegt.
Infektionsschutzgesetz vom 20.Juli 2000
IfSG §1
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Weiterverbreitung zu verhindern.
IfSG § 7 (1)
meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern, unter anderem 12. Escherichia coli, sonst, darmpathogene Stämme 26. Legionella sp. (alle Spezies)
Eine Feststellung dieser Erreger im Trinkwasser verpflichtet den Betreiber dem Gesetz zufolge zur Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
Desinfektion von Trinkwasseranlagen nach DIN EN 806
Die Desinfektion des Trinkwassersystems ist durchzuführen
- nach Neuverlegung, auch von Teilen von Hausinstallationen,
- stets vor Inbetriebnahme, z.B. bei Wohnungsbau, Gesellschafts- und Industriebau
- nach Reparaturen und sonstigen Arbeiten am Leitungsnetz,
- nach Stagnation im Leitungsnetz, auch bei Stagnation in Teilbereichen,
- stets bei festgestellten Verkeimungen.
Besondere Aufmerksamkeit ist neben der sorgfältigen Arbeit an Trinkwasseranlagen der Problematik von stagnierendem Wasser zu schenken.
Dies bezieht sich nicht nur auf „Totleitungen“, unzureichend abgesicherte Löschleitungen oder andere nicht oder nicht mehr betriebene Teile der Trinkwasserinstallation. Zeitweilige Stagnationen stellen ebenfalls eine große Gefahr für die Belastung des Trinkwassers mit Keimen dar.
Als Beispiele seien genannt: Schulen während und nach Ferien, zeitweilig nicht genutzte Hotelzimmer, vorübergehend nicht vermietete Wohnungen, Ferienwohnungen außerhalb der Saison.
In diesen Fällen besteht bei Wiederinbetriebnahme stets die Gefahr, dass sich Biofilme während der Stagnation ausgebildet haben und nun pathogene Erreger ins Trinkwasser abgeben.
Insbesondere die Gefahr von Legionelleninfektionen besteht in solchen Situationen.
Weitere gesetzliche Grundlagen (Auszug):
DVGW-ArbeitsbIatt W 290
DVGW-Arbeitsblatt W 291
DIN 2001/2-4/09
VDI Richtlinie 6023
DIN 1988
DVGW Arbeitsblatt W 551
Trinkwasserdesinfektion
Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilanlagen
Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht Ortsfesten Anlagen
Hygiene in Trinkwasser-Installationen
Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungs-Anlagen, Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums.
Für die fachgerechte Durchführung von Desinfektions- und Sanierungsmaßnahmen in Trinkwasserinstallationen ist ein kombiniertes Spül – Desinfektionsverfahren bestens geeignet.
Beschreibung des Verfahrens:
Gefilterte, ölfreie Druckluft wird impulsartig in die Trinkwasserleitung bei vermindertem Druck (< 4 bis 6 bar) injiziert.
Durch den ständigen Wechsel von fließendem Wasser und strömender Luft wirken starke Turbulenzen auf die Ablagerungen und Biofilme in Trinkwassersystemen und lösen diese ab. Nach erfolgter Reinigung schließt sich sofort die Desinfektion mit SANOSIL® an, einem speziell für die Desinfektion von Trinkwasseranlagen entwickelten Wasserstoffperoxid – Pärparat.
Nach dieser kombinierten Spül- und Desinfektionsbehandlung entsprechen normgerechte Trinkwassersysteme wieder den hygienischen und hydraulischen Anforderungen.
Technische und biologische Aspekte des kombinierten Druckluftimpuls-H2O2 – Reinigungs- und Desinfektions- Verfahrens für Trinkwasseranlagen
Im DVGW – Arbeitsblatt W 291 ist in Abschnitt 4 ausgeführt:
Die Entfernung von Verunreinigungen mit Trinkwasser, Trinkwasser-Luft-Gemischen und mechanischen Hilfsmitteln ist der Reinigung mit Reinigungsmitteln grundsätzlich vorzuziehen.
Der Einsatz von Trinkwasser-Luft-Gemischen bietet primär die besten Voraussetzungen für die Reinigung.
Den höchsten Effekt bringen Systeme, bei denen gereinigte, ölfreie Druckluft impulsartig in die zu reinigenden Trinkwasseranlagen eingebracht wird.
Bei maximalen Druckwerten von 6 bar treten dann in den Leitungssystemen starke Verwirbelungen und Kavitationskräfte auf, die ein sicheres Ablösen aller mobilisierbaren Ablagerungen einschließlich des Biofilms bewirken.
Die Desinfektion von Trinkwasseranlagen mit Chlor oder Chlordioxid ist nicht in der Lage, Biofilme abzulösen. Mit Chlorpräparaten ist es nur möglich, Teilablösungen des Biofilms zu erzeugen. Das führt im Extremfall sogar zu einer Verschärfung des Problems, indem pathogene Mikroorganismen kurzzeitig vermehrt freigesetzt werden.
Auch mit Stoßdosierung (6 mg CI02 /l) lassen sich diese Probleme nicht abstellen. Chlor bzw. Chlordioxid ist jedoch geeignet für die Desinfektion gemäß §5 Abs. 5 der TrinkwVr. vom 03.05.2011.
Biofilme in Trinkwasseranlagen lassen sich mit stabilisiertem Wasserstoffperoxid SANOSIL® – sicher entfernen. H202 reagiert als Oxidationsmittel mit der EPS-Matrix und führt innerhalb kürzester Zeit zum Abschälen / Ablösen großer Biofilmbereiche. Der sehr dünne, an den Rohrwandungen anhaftende Basis-Biofilm wird dann durch H202 sehr gut erreicht und sicher abgetötet.
Einen großen Beitrag für diesen hervorragenden Desinfektionserfolg in Trinkwasseranlagen liefert die beim Zerfall von H202 auftretende Blasenbildung, die eine zusätzliche mechanische Reinigung bewirkt. Wasserstoffperoxid – Präparate dringen dadurch auch an schwer erreichbare Stellen vor, die mit anderen Desinfektionsmitteln (ohne mechanische Reinigungskomponente) bei Desinfektionsmaßnahmen nicht angegriffen werden können.