Beratungsdienstleistungen

Beratungsdienstleistungen

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (für Legionellen 100 KBE/100 ml) ist der Unternehmer oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation gemäß § 16 Abs.7 TrinkwV2001 unter anderem verpflichtet, unverzüglich eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen zu lassen.

Das Gesundheitsamt und die Nutzer des Trinkwassers sind über die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse zu informieren. (Auszug aus UBA-Empfehlung für die Durchführung von Gefährdungsanalysen vom 14.12.2012 ).

Eine Untersuchung zur systematischen Ermittlung von Gefährdungen in den Prozessen der Trinkwasserversorgung erfolgt über eine Gefährdungsanalyse der Trinkwasser-Installation.

Im Rahmen meiner Gefährdungsanalyse, die gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001), den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und den Regelwerken der Fachverbände DVGW W 1001 , DVGW W551 , VDI/DVGW 6023 durchgeführt wird, wird die Trinkwasser-Installation durch eine Begehung vor Ort auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln (a.a.R.d.T.) der Technik hin überprüft. Hierbei werden die Anlagenbereiche der Trinkwasser-Installation von uns genauestens untersucht und auf ihre hygienische Problematik bewertet.

Als Ergebnis wird ein Konzept zur Optimierung der Trinkwasseranlage in Form eines Gutachtens erarbeitet, welches einen hygienisch sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage ermöglicht.

Ich erstelle professionelle Gefährdungsanalysen für
Trinkwasser-Installationen.

Meine Gefährdungsanalysen entsprechen den Anforderungen der Gesundheitsämter und basieren auf den Vorgaben des Umweltbundesamt (UBA-Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen vom 14.12.2012) sowie den Richtlinien der Sachverständigenordnung (SVO).